Versicherungsrecht / Haftpflichtrecht

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Wenn Versicherungen zahlen müssen: Warum Verjährung bei Dauerschäden oft verhindert werden kann

Oliver Negele

22.11.2025

5 Min. Lesedauer

Viele Betroffene wissen nicht, dass ihre Ansprüche auch viele Jahre nach einem Unfall noch durchsetzbar sind. Neue Gerichtsentscheidungen zeigen klar: Solange Versicherungen regelmäßig zahlen, kann die Verjährung entscheidender Forderungen komplett neu beginnen — ein echter Wendepunkt für Dauerschadensfälle.

Viele Betroffene wissen nicht, dass ihre Ansprüche auch viele Jahre nach einem Unfall noch durchsetzbar sind. Neue Gerichtsentscheidungen zeigen klar: Solange Versicherungen regelmäßig zahlen, kann die Verjährung entscheidender Forderungen komplett neu beginnen — ein echter Wendepunkt für Dauerschadensfälle.

Viele Betroffene wissen nicht, dass ihre Ansprüche auch viele Jahre nach einem Unfall noch durchsetzbar sind. Neue Gerichtsentscheidungen zeigen klar: Solange Versicherungen regelmäßig zahlen, kann die Verjährung entscheidender Forderungen komplett neu beginnen — ein echter Wendepunkt für Dauerschadensfälle.

Ein Blick zurück auf den Fall

Unser Mandant lebte seit Jahrzehnten mit den Folgen eines schweren Unfalls. Monatliche Zahlungen der Haftpflichtversicherung gab es zwar — aber ein entscheidender Punkt wurde über Jahre nicht geltend gemacht: der Verdienstausfall. Erst nach einem Anwaltwechsel fiel der Fehler auf, und wir machten die Forderung rückwirkend geltend.

Die Versicherung reagierte wie erwartet: Einrede der Verjährung.

Doch die Gerichte sahen das anders.

Was der Fall klar gezeigt hat

Gerichte entschieden Folgendes:

  • Regelmäßige Zahlungen auf irgendeine Schadensposition starten die Verjährung immer wieder neu

  • Auch jahrelang nicht geltend gemachte Ansprüche können nachträglich durchgesetzt werden

  • Solange kein abschließender Gesamtabrechnungsbescheid vorliegt, bleiben Forderungen offen

  • Selbst sogenannte „Altjahre“ können betroffen sein

„Zahlt die Versicherung fortlaufend, erkennt sie damit den Gesamtschaden regelmäßig an — und die Uhr beginnt neu zu laufen.“

Warum das für Betroffene so wichtig ist

Für Dauergeschädigte heißt das:

  • Auch alte Positionen (z. B. Verdienstausfall, Pflegekosten, Mehrbedarf) können wieder geöffnet werden

  • Selbst grobe Anwaltfehler können korrigiert werden

  • Versicherungen können sich nicht länger auf „zu spät geltend gemacht“ berufen

Für unseren Mandanten bedeutete das: Die Forderung war nicht verjährt — volle Nachzahlung möglich.

Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet

Die Rechtsprechung sorgt für eine stärkere Position der Geschädigten:

  • Versicherer müssen sauber und vollständig abrechnen

  • Das Risiko, dass Ansprüche „verloren gehen“, sinkt deutlich

  • Geschädigte können finanziell aufatmen

„Solange eine Versicherung zahlt, bleibt der Schadenfall lebendig — und Ansprüche bleiben es auch.“

Abschließende Gedanken

Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, vermeintlich verjährte Ansprüche prüfen zu lassen. Viele Betroffene haben jahrelang Geld verloren — ohne es zu wissen. Mit der neuen Rechtsprechung eröffnen sich jetzt echte Chancen auf Nachzahlungen.

Ein Blick zurück auf den Fall

Unser Mandant lebte seit Jahrzehnten mit den Folgen eines schweren Unfalls. Monatliche Zahlungen der Haftpflichtversicherung gab es zwar — aber ein entscheidender Punkt wurde über Jahre nicht geltend gemacht: der Verdienstausfall. Erst nach einem Anwaltwechsel fiel der Fehler auf, und wir machten die Forderung rückwirkend geltend.

Die Versicherung reagierte wie erwartet: Einrede der Verjährung.

Doch die Gerichte sahen das anders.

Was der Fall klar gezeigt hat

Gerichte entschieden Folgendes:

  • Regelmäßige Zahlungen auf irgendeine Schadensposition starten die Verjährung immer wieder neu

  • Auch jahrelang nicht geltend gemachte Ansprüche können nachträglich durchgesetzt werden

  • Solange kein abschließender Gesamtabrechnungsbescheid vorliegt, bleiben Forderungen offen

  • Selbst sogenannte „Altjahre“ können betroffen sein

„Zahlt die Versicherung fortlaufend, erkennt sie damit den Gesamtschaden regelmäßig an — und die Uhr beginnt neu zu laufen.“

Warum das für Betroffene so wichtig ist

Für Dauergeschädigte heißt das:

  • Auch alte Positionen (z. B. Verdienstausfall, Pflegekosten, Mehrbedarf) können wieder geöffnet werden

  • Selbst grobe Anwaltfehler können korrigiert werden

  • Versicherungen können sich nicht länger auf „zu spät geltend gemacht“ berufen

Für unseren Mandanten bedeutete das: Die Forderung war nicht verjährt — volle Nachzahlung möglich.

Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet

Die Rechtsprechung sorgt für eine stärkere Position der Geschädigten:

  • Versicherer müssen sauber und vollständig abrechnen

  • Das Risiko, dass Ansprüche „verloren gehen“, sinkt deutlich

  • Geschädigte können finanziell aufatmen

„Solange eine Versicherung zahlt, bleibt der Schadenfall lebendig — und Ansprüche bleiben es auch.“

Abschließende Gedanken

Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, vermeintlich verjährte Ansprüche prüfen zu lassen. Viele Betroffene haben jahrelang Geld verloren — ohne es zu wissen. Mit der neuen Rechtsprechung eröffnen sich jetzt echte Chancen auf Nachzahlungen.

Ein Blick zurück auf den Fall

Unser Mandant lebte seit Jahrzehnten mit den Folgen eines schweren Unfalls. Monatliche Zahlungen der Haftpflichtversicherung gab es zwar — aber ein entscheidender Punkt wurde über Jahre nicht geltend gemacht: der Verdienstausfall. Erst nach einem Anwaltwechsel fiel der Fehler auf, und wir machten die Forderung rückwirkend geltend.

Die Versicherung reagierte wie erwartet: Einrede der Verjährung.

Doch die Gerichte sahen das anders.

Was der Fall klar gezeigt hat

Gerichte entschieden Folgendes:

  • Regelmäßige Zahlungen auf irgendeine Schadensposition starten die Verjährung immer wieder neu

  • Auch jahrelang nicht geltend gemachte Ansprüche können nachträglich durchgesetzt werden

  • Solange kein abschließender Gesamtabrechnungsbescheid vorliegt, bleiben Forderungen offen

  • Selbst sogenannte „Altjahre“ können betroffen sein

„Zahlt die Versicherung fortlaufend, erkennt sie damit den Gesamtschaden regelmäßig an — und die Uhr beginnt neu zu laufen.“

Warum das für Betroffene so wichtig ist

Für Dauergeschädigte heißt das:

  • Auch alte Positionen (z. B. Verdienstausfall, Pflegekosten, Mehrbedarf) können wieder geöffnet werden

  • Selbst grobe Anwaltfehler können korrigiert werden

  • Versicherungen können sich nicht länger auf „zu spät geltend gemacht“ berufen

Für unseren Mandanten bedeutete das: Die Forderung war nicht verjährt — volle Nachzahlung möglich.

Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet

Die Rechtsprechung sorgt für eine stärkere Position der Geschädigten:

  • Versicherer müssen sauber und vollständig abrechnen

  • Das Risiko, dass Ansprüche „verloren gehen“, sinkt deutlich

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Über den Autor

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Oliver Negele ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Negele Rechtsanwälte. Seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2009 Fachanwalt für Verkehrsrecht, begleitet er Mandanten seit über zwei Jahrzehnten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht

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