Ein Blick zurück auf den Fall
Unser Mandant lebte seit Jahrzehnten mit den Folgen eines schweren Unfalls. Monatliche Zahlungen der Haftpflichtversicherung gab es zwar — aber ein entscheidender Punkt wurde über Jahre nicht geltend gemacht: der Verdienstausfall. Erst nach einem Anwaltwechsel fiel der Fehler auf, und wir machten die Forderung rückwirkend geltend.
Die Versicherung reagierte wie erwartet: Einrede der Verjährung.
Doch die Gerichte sahen das anders.
Was der Fall klar gezeigt hat
Gerichte entschieden Folgendes:
Regelmäßige Zahlungen auf irgendeine Schadensposition starten die Verjährung immer wieder neu
Auch jahrelang nicht geltend gemachte Ansprüche können nachträglich durchgesetzt werden
Solange kein abschließender Gesamtabrechnungsbescheid vorliegt, bleiben Forderungen offen
Selbst sogenannte „Altjahre“ können betroffen sein
„Zahlt die Versicherung fortlaufend, erkennt sie damit den Gesamtschaden regelmäßig an — und die Uhr beginnt neu zu laufen.“
Warum das für Betroffene so wichtig ist
Für Dauergeschädigte heißt das:
Auch alte Positionen (z. B. Verdienstausfall, Pflegekosten, Mehrbedarf) können wieder geöffnet werden
Selbst grobe Anwaltfehler können korrigiert werden
Versicherungen können sich nicht länger auf „zu spät geltend gemacht“ berufen
Für unseren Mandanten bedeutete das: Die Forderung war nicht verjährt — volle Nachzahlung möglich.
Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet
Die Rechtsprechung sorgt für eine stärkere Position der Geschädigten:
Versicherer müssen sauber und vollständig abrechnen
Das Risiko, dass Ansprüche „verloren gehen“, sinkt deutlich
Geschädigte können finanziell aufatmen
„Solange eine Versicherung zahlt, bleibt der Schadenfall lebendig — und Ansprüche bleiben es auch.“
Abschließende Gedanken
Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, vermeintlich verjährte Ansprüche prüfen zu lassen. Viele Betroffene haben jahrelang Geld verloren — ohne es zu wissen. Mit der neuen Rechtsprechung eröffnen sich jetzt echte Chancen auf Nachzahlungen.
Ein Blick zurück auf den Fall
Unser Mandant lebte seit Jahrzehnten mit den Folgen eines schweren Unfalls. Monatliche Zahlungen der Haftpflichtversicherung gab es zwar — aber ein entscheidender Punkt wurde über Jahre nicht geltend gemacht: der Verdienstausfall. Erst nach einem Anwaltwechsel fiel der Fehler auf, und wir machten die Forderung rückwirkend geltend.
Die Versicherung reagierte wie erwartet: Einrede der Verjährung.
Doch die Gerichte sahen das anders.
Was der Fall klar gezeigt hat
Gerichte entschieden Folgendes:
Regelmäßige Zahlungen auf irgendeine Schadensposition starten die Verjährung immer wieder neu
Auch jahrelang nicht geltend gemachte Ansprüche können nachträglich durchgesetzt werden
Solange kein abschließender Gesamtabrechnungsbescheid vorliegt, bleiben Forderungen offen
Selbst sogenannte „Altjahre“ können betroffen sein
„Zahlt die Versicherung fortlaufend, erkennt sie damit den Gesamtschaden regelmäßig an — und die Uhr beginnt neu zu laufen.“
Warum das für Betroffene so wichtig ist
Für Dauergeschädigte heißt das:
Auch alte Positionen (z. B. Verdienstausfall, Pflegekosten, Mehrbedarf) können wieder geöffnet werden
Selbst grobe Anwaltfehler können korrigiert werden
Versicherungen können sich nicht länger auf „zu spät geltend gemacht“ berufen
Für unseren Mandanten bedeutete das: Die Forderung war nicht verjährt — volle Nachzahlung möglich.
Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet
Die Rechtsprechung sorgt für eine stärkere Position der Geschädigten:
Versicherer müssen sauber und vollständig abrechnen
Das Risiko, dass Ansprüche „verloren gehen“, sinkt deutlich
Geschädigte können finanziell aufatmen
„Solange eine Versicherung zahlt, bleibt der Schadenfall lebendig — und Ansprüche bleiben es auch.“
Abschließende Gedanken
Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, vermeintlich verjährte Ansprüche prüfen zu lassen. Viele Betroffene haben jahrelang Geld verloren — ohne es zu wissen. Mit der neuen Rechtsprechung eröffnen sich jetzt echte Chancen auf Nachzahlungen.
Ein Blick zurück auf den Fall
Unser Mandant lebte seit Jahrzehnten mit den Folgen eines schweren Unfalls. Monatliche Zahlungen der Haftpflichtversicherung gab es zwar — aber ein entscheidender Punkt wurde über Jahre nicht geltend gemacht: der Verdienstausfall. Erst nach einem Anwaltwechsel fiel der Fehler auf, und wir machten die Forderung rückwirkend geltend.
Die Versicherung reagierte wie erwartet: Einrede der Verjährung.
Doch die Gerichte sahen das anders.
Was der Fall klar gezeigt hat
Gerichte entschieden Folgendes:
Regelmäßige Zahlungen auf irgendeine Schadensposition starten die Verjährung immer wieder neu
Auch jahrelang nicht geltend gemachte Ansprüche können nachträglich durchgesetzt werden
Solange kein abschließender Gesamtabrechnungsbescheid vorliegt, bleiben Forderungen offen
Selbst sogenannte „Altjahre“ können betroffen sein
„Zahlt die Versicherung fortlaufend, erkennt sie damit den Gesamtschaden regelmäßig an — und die Uhr beginnt neu zu laufen.“
Warum das für Betroffene so wichtig ist
Für Dauergeschädigte heißt das:
Auch alte Positionen (z. B. Verdienstausfall, Pflegekosten, Mehrbedarf) können wieder geöffnet werden
Selbst grobe Anwaltfehler können korrigiert werden
Versicherungen können sich nicht länger auf „zu spät geltend gemacht“ berufen
Für unseren Mandanten bedeutete das: Die Forderung war nicht verjährt — volle Nachzahlung möglich.
Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet
Die Rechtsprechung sorgt für eine stärkere Position der Geschädigten:
Versicherer müssen sauber und vollständig abrechnen
Das Risiko, dass Ansprüche „verloren gehen“, sinkt deutlich
Geschädigte können finanziell aufatmen
„Solange eine Versicherung zahlt, bleibt der Schadenfall lebendig — und Ansprüche bleiben es auch.“
Abschließende Gedanken
Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, vermeintlich verjährte Ansprüche prüfen zu lassen. Viele Betroffene haben jahrelang Geld verloren — ohne es zu wissen. Mit der neuen Rechtsprechung eröffnen sich jetzt echte Chancen auf Nachzahlungen.
Über den Autor
Über den Autor
Über den Autor
Oliver Negele ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Negele Rechtsanwälte. Seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2009 Fachanwalt für Verkehrsrecht, begleitet er Mandanten seit über zwei Jahrzehnten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.



Oliver Negele
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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