Ein Blick zurück auf den Fall
Ein Versicherungsnehmer stürzt mit seinem Moped schwer und erleidet eine dauerhafte Querschnittlähmung. Später wird Alkohol im Blut festgestellt — jedoch erst viele Stunden nach dem Unfall und nach mehreren Operationen.
Die Versicherung behauptet:
Der Unfall sei durch Alkohol verursacht worden.
Doch der Betroffene widerspricht:
Eine Windböe habe ihn von der Straße gedrückt.
Was der Fall klar gezeigt hat
Das Gericht machte drei entscheidende Punkte deutlich:
Alkohol im Blut genügt nicht als Beweis für die Unfallursache
Der Versicherte kann den sogenannten Anscheinsbeweis erschüttern
Versicherungen müssen belegen, dass der Unfall durch Bewusstseinsstörung entstanden ist
Straftat-Vorwürfe greifen nicht, da Trunkenheitsfahrten meist fahrlässig, nicht vorsätzlich sind
„Nur weil Alkohol nachweisbar ist, heißt das nicht, dass er den Unfall verursacht hat.“
Warum das für Betroffene so wichtig ist
Der Fall zeigt:
Private Unfallversicherungen dürfen nicht pauschal ablehnen
Auch bei hoher Promillezahl kann ein alternativer Unfallhergang möglich und beweisbar sein
Versicherungsnehmer haben stärkere Rechte als oft angenommen
Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet
Für viele Betroffene bedeutet das:
Es lohnt sich, Ablehnungen der privaten Unfallversicherung juristisch prüfen zu lassen
Eine detaillierte Rekonstruktion des Unfallhergangs kann entscheidend sein
Auch vermeintlich klare Fälle sind oft zugunsten des Versicherungsnehmers interpretierbar
„Wer kämpft, kann gewinnen — wer nicht kämpft, verzichtet auf berechtigte Leistungen.“
Abschließende Gedanken
Der Fall zeigt deutlich: Unfallversicherungen müssen sauber prüfen — und dürfen nicht reflexartig ablehnen, nur weil Alkohol eine Rolle spielte. Ein genauer Blick auf die Umstände rettet oft den gesamten Anspruch.
Ein Blick zurück auf den Fall
Ein Versicherungsnehmer stürzt mit seinem Moped schwer und erleidet eine dauerhafte Querschnittlähmung. Später wird Alkohol im Blut festgestellt — jedoch erst viele Stunden nach dem Unfall und nach mehreren Operationen.
Die Versicherung behauptet:
Der Unfall sei durch Alkohol verursacht worden.
Doch der Betroffene widerspricht:
Eine Windböe habe ihn von der Straße gedrückt.
Was der Fall klar gezeigt hat
Das Gericht machte drei entscheidende Punkte deutlich:
Alkohol im Blut genügt nicht als Beweis für die Unfallursache
Der Versicherte kann den sogenannten Anscheinsbeweis erschüttern
Versicherungen müssen belegen, dass der Unfall durch Bewusstseinsstörung entstanden ist
Straftat-Vorwürfe greifen nicht, da Trunkenheitsfahrten meist fahrlässig, nicht vorsätzlich sind
„Nur weil Alkohol nachweisbar ist, heißt das nicht, dass er den Unfall verursacht hat.“
Warum das für Betroffene so wichtig ist
Der Fall zeigt:
Private Unfallversicherungen dürfen nicht pauschal ablehnen
Auch bei hoher Promillezahl kann ein alternativer Unfallhergang möglich und beweisbar sein
Versicherungsnehmer haben stärkere Rechte als oft angenommen
Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet
Für viele Betroffene bedeutet das:
Es lohnt sich, Ablehnungen der privaten Unfallversicherung juristisch prüfen zu lassen
Eine detaillierte Rekonstruktion des Unfallhergangs kann entscheidend sein
Auch vermeintlich klare Fälle sind oft zugunsten des Versicherungsnehmers interpretierbar
„Wer kämpft, kann gewinnen — wer nicht kämpft, verzichtet auf berechtigte Leistungen.“
Abschließende Gedanken
Der Fall zeigt deutlich: Unfallversicherungen müssen sauber prüfen — und dürfen nicht reflexartig ablehnen, nur weil Alkohol eine Rolle spielte. Ein genauer Blick auf die Umstände rettet oft den gesamten Anspruch.
Ein Blick zurück auf den Fall
Ein Versicherungsnehmer stürzt mit seinem Moped schwer und erleidet eine dauerhafte Querschnittlähmung. Später wird Alkohol im Blut festgestellt — jedoch erst viele Stunden nach dem Unfall und nach mehreren Operationen.
Die Versicherung behauptet:
Der Unfall sei durch Alkohol verursacht worden.
Doch der Betroffene widerspricht:
Eine Windböe habe ihn von der Straße gedrückt.
Was der Fall klar gezeigt hat
Das Gericht machte drei entscheidende Punkte deutlich:
Alkohol im Blut genügt nicht als Beweis für die Unfallursache
Der Versicherte kann den sogenannten Anscheinsbeweis erschüttern
Versicherungen müssen belegen, dass der Unfall durch Bewusstseinsstörung entstanden ist
Straftat-Vorwürfe greifen nicht, da Trunkenheitsfahrten meist fahrlässig, nicht vorsätzlich sind
„Nur weil Alkohol nachweisbar ist, heißt das nicht, dass er den Unfall verursacht hat.“
Warum das für Betroffene so wichtig ist
Der Fall zeigt:
Private Unfallversicherungen dürfen nicht pauschal ablehnen
Auch bei hoher Promillezahl kann ein alternativer Unfallhergang möglich und beweisbar sein
Versicherungsnehmer haben stärkere Rechte als oft angenommen
Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet
Für viele Betroffene bedeutet das:
Es lohnt sich, Ablehnungen der privaten Unfallversicherung juristisch prüfen zu lassen
Eine detaillierte Rekonstruktion des Unfallhergangs kann entscheidend sein
Auch vermeintlich klare Fälle sind oft zugunsten des Versicherungsnehmers interpretierbar
„Wer kämpft, kann gewinnen — wer nicht kämpft, verzichtet auf berechtigte Leistungen.“
Abschließende Gedanken
Der Fall zeigt deutlich: Unfallversicherungen müssen sauber prüfen — und dürfen nicht reflexartig ablehnen, nur weil Alkohol eine Rolle spielte. Ein genauer Blick auf die Umstände rettet oft den gesamten Anspruch.
Über den Autor
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Angela Widmann ist Fachanwältin für Medizinrecht und spezialisiert auf die rechtliche Begleitung von Mandanten, die durch ärztliche Fehler, unklare Diagnosen oder schwere gesundheitliche Folgen belastet sind.



Angela Widmann
Rechtsanwältin
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