Ein Blick zurück auf den Fall
In diesem Fall wurde ein Beifahrer bei einem schweren Unfall tetraplegisch verletzt. Die gegnerische Versicherung argumentierte erwartungsgemäß:
Der Beifahrer war nicht angeschnallt
Er sei mit einer erkennbar betrunkenen Fahrerin gefahren
Die Forderung: 60 % Mitverschulden.
Doch die Gerichte sahen das ganz anders.
Was der Fall klar gezeigt hat
Die Entscheidungen des LG und OLG Stuttgart führten zu wichtigen Klarstellungen:
Eine festgestellte Blutalkoholkonzentration bei der Fahrerin bedeutet nicht, dass der Beifahrer dies hätte erkennen müssen
Bei bestimmten Unfallmechaniken kann selbst ein angeschnallter Beifahrer identische Verletzungen erleiden
Der Versicherung obliegt der volle Beweis, dass der Gurt nicht angelegt war
Der Beweis des ersten Anscheins gilt nicht, wenn die Unfallsituation komplex ist
„Schon ein Bier kann das Geruchsempfinden so verändern, dass selbst starke Alkoholfahne nicht wahrgenommen wird — so das Gericht.“
Warum das für Betroffene so wichtig ist
Der Fall zeigt:
Die scheinbaren Standardargumente der Versicherungen sind angreifbar
Physik und Unfallmechanik spielen oft eine größere Rolle als Vermutungen
Der Geschädigte kann selbst bei fehlender Erinnerung geschützt werden
Für den Betroffenen bedeutete das: keine Kürzung, 100 % Schadensersatz.
Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet
Eine korrekte juristische Strategie verhindert, dass Versicherungen pauschal Verantwortung abwälzen.
Betroffene können deutlich selbstbewusster gegen Kürzungsversuche vorgehen — auch in schwierigen Fällen.
„Mit der richtigen Argumentation lassen sich selbst die härtesten Einwände entkräften.“
Abschließende Gedanken
Der Fall beweist: Beifahrer sind rechtlich besser geschützt, als viele denken. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung hat, vermeidet folgenschwere Fehlentscheidungen.
Ein Blick zurück auf den Fall
In diesem Fall wurde ein Beifahrer bei einem schweren Unfall tetraplegisch verletzt. Die gegnerische Versicherung argumentierte erwartungsgemäß:
Der Beifahrer war nicht angeschnallt
Er sei mit einer erkennbar betrunkenen Fahrerin gefahren
Die Forderung: 60 % Mitverschulden.
Doch die Gerichte sahen das ganz anders.
Was der Fall klar gezeigt hat
Die Entscheidungen des LG und OLG Stuttgart führten zu wichtigen Klarstellungen:
Eine festgestellte Blutalkoholkonzentration bei der Fahrerin bedeutet nicht, dass der Beifahrer dies hätte erkennen müssen
Bei bestimmten Unfallmechaniken kann selbst ein angeschnallter Beifahrer identische Verletzungen erleiden
Der Versicherung obliegt der volle Beweis, dass der Gurt nicht angelegt war
Der Beweis des ersten Anscheins gilt nicht, wenn die Unfallsituation komplex ist
„Schon ein Bier kann das Geruchsempfinden so verändern, dass selbst starke Alkoholfahne nicht wahrgenommen wird — so das Gericht.“
Warum das für Betroffene so wichtig ist
Der Fall zeigt:
Die scheinbaren Standardargumente der Versicherungen sind angreifbar
Physik und Unfallmechanik spielen oft eine größere Rolle als Vermutungen
Der Geschädigte kann selbst bei fehlender Erinnerung geschützt werden
Für den Betroffenen bedeutete das: keine Kürzung, 100 % Schadensersatz.
Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet
Eine korrekte juristische Strategie verhindert, dass Versicherungen pauschal Verantwortung abwälzen.
Betroffene können deutlich selbstbewusster gegen Kürzungsversuche vorgehen — auch in schwierigen Fällen.
„Mit der richtigen Argumentation lassen sich selbst die härtesten Einwände entkräften.“
Abschließende Gedanken
Der Fall beweist: Beifahrer sind rechtlich besser geschützt, als viele denken. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung hat, vermeidet folgenschwere Fehlentscheidungen.
Ein Blick zurück auf den Fall
In diesem Fall wurde ein Beifahrer bei einem schweren Unfall tetraplegisch verletzt. Die gegnerische Versicherung argumentierte erwartungsgemäß:
Der Beifahrer war nicht angeschnallt
Er sei mit einer erkennbar betrunkenen Fahrerin gefahren
Die Forderung: 60 % Mitverschulden.
Doch die Gerichte sahen das ganz anders.
Was der Fall klar gezeigt hat
Die Entscheidungen des LG und OLG Stuttgart führten zu wichtigen Klarstellungen:
Eine festgestellte Blutalkoholkonzentration bei der Fahrerin bedeutet nicht, dass der Beifahrer dies hätte erkennen müssen
Bei bestimmten Unfallmechaniken kann selbst ein angeschnallter Beifahrer identische Verletzungen erleiden
Der Versicherung obliegt der volle Beweis, dass der Gurt nicht angelegt war
Der Beweis des ersten Anscheins gilt nicht, wenn die Unfallsituation komplex ist
„Schon ein Bier kann das Geruchsempfinden so verändern, dass selbst starke Alkoholfahne nicht wahrgenommen wird — so das Gericht.“
Warum das für Betroffene so wichtig ist
Der Fall zeigt:
Die scheinbaren Standardargumente der Versicherungen sind angreifbar
Physik und Unfallmechanik spielen oft eine größere Rolle als Vermutungen
Der Geschädigte kann selbst bei fehlender Erinnerung geschützt werden
Für den Betroffenen bedeutete das: keine Kürzung, 100 % Schadensersatz.
Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet
Eine korrekte juristische Strategie verhindert, dass Versicherungen pauschal Verantwortung abwälzen.
Betroffene können deutlich selbstbewusster gegen Kürzungsversuche vorgehen — auch in schwierigen Fällen.
„Mit der richtigen Argumentation lassen sich selbst die härtesten Einwände entkräften.“
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Der Fall beweist: Beifahrer sind rechtlich besser geschützt, als viele denken. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung hat, vermeidet folgenschwere Fehlentscheidungen.
Über den Autor
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Nadine Schöttl ist spezialisiert auf Personenschäden, Sozialrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht. Mit ausgeprägter Detailgenauigkeit und einem tiefen Verständnis für medizinische sowie versicherungsrechtliche Zusammenhänge begleitet sie Mandanten durch komplexe Fallkonstellationen.



Nadine Schöttl
Rechtsanwältin
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