Verkehrsrecht / Unfallrecht

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Warum Beifahrer keinesfalls automatisch eine Mitschuld tragen

Nadine Schöttl

21.08.2025

10 Min. Lesedauer

Viele Unfallopfer wissen nicht, dass die oft benutzten Argumente „nicht angeschnallt“ oder „mit Betrunkenem mitgefahren“ nicht automatisch zum Mitverschulden führen. Ein aktueller Fall zeigt, wie wichtig die richtige juristische Strategie ist.

Viele Unfallopfer wissen nicht, dass die oft benutzten Argumente „nicht angeschnallt“ oder „mit Betrunkenem mitgefahren“ nicht automatisch zum Mitverschulden führen. Ein aktueller Fall zeigt, wie wichtig die richtige juristische Strategie ist.

Viele Unfallopfer wissen nicht, dass die oft benutzten Argumente „nicht angeschnallt“ oder „mit Betrunkenem mitgefahren“ nicht automatisch zum Mitverschulden führen. Ein aktueller Fall zeigt, wie wichtig die richtige juristische Strategie ist.

smiling man holding cup and using smartphone
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Ein Blick zurück auf den Fall

In diesem Fall wurde ein Beifahrer bei einem schweren Unfall tetraplegisch verletzt. Die gegnerische Versicherung argumentierte erwartungsgemäß:

  • Der Beifahrer war nicht angeschnallt

  • Er sei mit einer erkennbar betrunkenen Fahrerin gefahren

Die Forderung: 60 % Mitverschulden.

Doch die Gerichte sahen das ganz anders.

Was der Fall klar gezeigt hat

Die Entscheidungen des LG und OLG Stuttgart führten zu wichtigen Klarstellungen:

  • Eine festgestellte Blutalkoholkonzentration bei der Fahrerin bedeutet nicht, dass der Beifahrer dies hätte erkennen müssen

  • Bei bestimmten Unfallmechaniken kann selbst ein angeschnallter Beifahrer identische Verletzungen erleiden

  • Der Versicherung obliegt der volle Beweis, dass der Gurt nicht angelegt war

  • Der Beweis des ersten Anscheins gilt nicht, wenn die Unfallsituation komplex ist

„Schon ein Bier kann das Geruchsempfinden so verändern, dass selbst starke Alkoholfahne nicht wahrgenommen wird — so das Gericht.“

Warum das für Betroffene so wichtig ist

Der Fall zeigt:

  • Die scheinbaren Standardargumente der Versicherungen sind angreifbar

  • Physik und Unfallmechanik spielen oft eine größere Rolle als Vermutungen

  • Der Geschädigte kann selbst bei fehlender Erinnerung geschützt werden

Für den Betroffenen bedeutete das: keine Kürzung, 100 % Schadensersatz.

Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet

Eine korrekte juristische Strategie verhindert, dass Versicherungen pauschal Verantwortung abwälzen.

Betroffene können deutlich selbstbewusster gegen Kürzungsversuche vorgehen — auch in schwierigen Fällen.

„Mit der richtigen Argumentation lassen sich selbst die härtesten Einwände entkräften.“

Abschließende Gedanken

Der Fall beweist: Beifahrer sind rechtlich besser geschützt, als viele denken. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung hat, vermeidet folgenschwere Fehlentscheidungen.

Ein Blick zurück auf den Fall

In diesem Fall wurde ein Beifahrer bei einem schweren Unfall tetraplegisch verletzt. Die gegnerische Versicherung argumentierte erwartungsgemäß:

  • Der Beifahrer war nicht angeschnallt

  • Er sei mit einer erkennbar betrunkenen Fahrerin gefahren

Die Forderung: 60 % Mitverschulden.

Doch die Gerichte sahen das ganz anders.

Was der Fall klar gezeigt hat

Die Entscheidungen des LG und OLG Stuttgart führten zu wichtigen Klarstellungen:

  • Eine festgestellte Blutalkoholkonzentration bei der Fahrerin bedeutet nicht, dass der Beifahrer dies hätte erkennen müssen

  • Bei bestimmten Unfallmechaniken kann selbst ein angeschnallter Beifahrer identische Verletzungen erleiden

  • Der Versicherung obliegt der volle Beweis, dass der Gurt nicht angelegt war

  • Der Beweis des ersten Anscheins gilt nicht, wenn die Unfallsituation komplex ist

„Schon ein Bier kann das Geruchsempfinden so verändern, dass selbst starke Alkoholfahne nicht wahrgenommen wird — so das Gericht.“

Warum das für Betroffene so wichtig ist

Der Fall zeigt:

  • Die scheinbaren Standardargumente der Versicherungen sind angreifbar

  • Physik und Unfallmechanik spielen oft eine größere Rolle als Vermutungen

  • Der Geschädigte kann selbst bei fehlender Erinnerung geschützt werden

Für den Betroffenen bedeutete das: keine Kürzung, 100 % Schadensersatz.

Was dieser Präzedenzfall für die Zukunft bedeutet

Eine korrekte juristische Strategie verhindert, dass Versicherungen pauschal Verantwortung abwälzen.

Betroffene können deutlich selbstbewusster gegen Kürzungsversuche vorgehen — auch in schwierigen Fällen.

„Mit der richtigen Argumentation lassen sich selbst die härtesten Einwände entkräften.“

Abschließende Gedanken

Der Fall beweist: Beifahrer sind rechtlich besser geschützt, als viele denken. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung hat, vermeidet folgenschwere Fehlentscheidungen.

Ein Blick zurück auf den Fall

In diesem Fall wurde ein Beifahrer bei einem schweren Unfall tetraplegisch verletzt. Die gegnerische Versicherung argumentierte erwartungsgemäß:

  • Der Beifahrer war nicht angeschnallt

  • Er sei mit einer erkennbar betrunkenen Fahrerin gefahren

Die Forderung: 60 % Mitverschulden.

Doch die Gerichte sahen das ganz anders.

Was der Fall klar gezeigt hat

Die Entscheidungen des LG und OLG Stuttgart führten zu wichtigen Klarstellungen:

  • Eine festgestellte Blutalkoholkonzentration bei der Fahrerin bedeutet nicht, dass der Beifahrer dies hätte erkennen müssen

  • Bei bestimmten Unfallmechaniken kann selbst ein angeschnallter Beifahrer identische Verletzungen erleiden

  • Der Versicherung obliegt der volle Beweis, dass der Gurt nicht angelegt war

  • Der Beweis des ersten Anscheins gilt nicht, wenn die Unfallsituation komplex ist

„Schon ein Bier kann das Geruchsempfinden so verändern, dass selbst starke Alkoholfahne nicht wahrgenommen wird — so das Gericht.“

Warum das für Betroffene so wichtig ist

Der Fall zeigt:

  • Die scheinbaren Standardargumente der Versicherungen sind angreifbar

  • Physik und Unfallmechanik spielen oft eine größere Rolle als Vermutungen

  • Der Geschädigte kann selbst bei fehlender Erinnerung geschützt werden

Für den Betroffenen bedeutete das: keine Kürzung, 100 % Schadensersatz.

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Über den Autor

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Nadine Schöttl ist spezialisiert auf Personenschäden, Sozialrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht. Mit ausgeprägter Detailgenauigkeit und einem tiefen Verständnis für medizinische sowie versicherungsrechtliche Zusammenhänge begleitet sie Mandanten durch komplexe Fallkonstellationen.

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