Anwalt für Geburtsschaden

Geburtsschaden? Wir prüfen Ihre Ansprüche.

Eine Geburt, die anders verlief als geplant, und ein Kind, das mit den Folgen lebt. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ansprüche bestehen und welche. Die Anfrage kostet nichts.

Anfrage starten (kostenlos)
5,0Google
Seit 2003Über 20 Jahre
1.500+Betreute Fälle
Rechtsanwalt Oliver M. Negele Ihr persönlicher Ansprechpartner

Verdacht auf einen Geburtsschaden? Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre nach Kenntnis.

Fall prüfen lassen

In drei Schritten übernehmen wir Ihren Fall.

01

Anfrage stellen

Name, Kontakt, zwei Sätze zum Fall. Oder Sie rufen einfach an.

02

Rückruf vom Anwalt

Ein Anwalt sagt Ihnen ehrlich, ob Ansprüche bestehen und welche. Werktags innerhalb von 24 Stunden.

03

Wir übernehmen

Schriftverkehr, Fristen, Verhandlungen. Sie kümmern sich um Ihre Familie.

Zum Beratungsgespräch

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Passt das zu Ihrer Situation?

Viele Eltern wissen nicht, ob ihnen Ansprüche zustehen und an wen sie sich wenden können. Das lässt sich klären.

01

Bei der Geburt ist etwas schiefgelaufen

Zum Beispiel Sauerstoffmangel, ein Kaiserschnitt, der zu spät kam, oder Warnzeichen, die übersehen wurden. Wir fordern die Geburts- und Behandlungsunterlagen an und lassen sie prüfen.

02

Ihr Kind lebt mit den Folgen

Diese Fälle brauchen besondere Erfahrung, weil es um lebenslange Folgekosten geht.

03

Die Mutter wurde bei der Geburt verletzt

Auch Verletzungen der Mutter können Ansprüche begründen. Wir prüfen, ob die Behandlung dem fachlichen Standard entsprach.

04

Ihre Situation ist nicht dabei?

Kein Problem. Für alle anderen Fälle haben wir in der Kanzlei spezialisierte Anwälte, die Ihnen weiterhelfen.

Ihre Ansprüche bei einem Geburtsschaden.

Schmerzensgeld: für Ihr Kind, abhängig von Schwere und Dauer der Folgen

Pflege und Mehrbedarf: auch wenn Sie als Eltern die Pflege übernehmen

Behandlungs- und Therapiekosten: Therapien, Hilfsmittel, Reha

Umbauten: Wohnung und Fahrzeug, wenn sie angepasst werden müssen

Erwerbsschaden: wenn Ihr Kind später nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann

Schadensersatzrente: bei bleibenden Gesundheitsschäden

Wir behalten die langfristigen Folgen im Blick.

Wir analysieren medizinische Sachverhalte sorgfältig, werten Gutachten fundiert aus und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zielgerichtet durch.

Auch die langfristigen Folgen eines Gesundheitsschadens, wie Pflegebedarf und Verdienstausfall, behalten wir stets im Blick und machen Ihre Ansprüche umfassend geltend.

Von der ersten Beratung über außergerichtliche Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen bis hin zur Vertretung vor Gerichten begleiten wir Sie zuverlässig und konsequent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Mandanten über die Zusammenarbeit.

Das Team von Negele Rechtsanwälte
„Wir erklären Ihnen verständlich, was Ihre Ansprüche wert sind. Und dann setzen wir sie durch."

5,0

auf Google · Bewertungen unserer Mandanten

„Vor 8 Jahren hatte ich einen schweren Motorradunfall … Herr Negele hat das absolute Maximum für mich herausgeholt. Über die ganzen 8 Jahre war der Kontakt immer zuverlässig, familiär und professionell. Bei Herrn Negele ist man in den besten Händen."
GS

Guv Smith

Google-Bewertung

„Perfekte Erstberatung heute erhalten. Herr Negele ist ein sympathischer und realistischer Rechtsanwalt."
SA

Sascha Arnold

Google-Bewertung

Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht

Im Medizinrecht vertreten wir ausschließlich die Interessen von Patienten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und anderen Behandlern.

Häufige Fragen vor der Anfrage.

Was kostet mich das?

Die Anfrage und die erste Einschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen, und die Höhe besprechen wir vorher mit Ihnen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Kostenübernahme mit ihr.

Welche Fristen gelten?

In der Regel verjähren Ansprüche drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie vom möglichen Fehler erfahren haben. Das klingt nach viel Zeit, aber Gutachten und Aktenanforderung brauchen Vorlauf. Je früher Sie sich melden, desto besser.

Woher wissen wir, ob bei der Geburt ein Fehler passiert ist?

Vorab wissen Sie das nicht sicher, und das müssen Sie auch nicht. Schildern Sie einfach, was passiert ist. Ob hinter dem Verlauf der Geburt ein Behandlungsfehler steckt, prüft unsere Fachanwältin für Medizinrecht. Hat der Fall keine Aussicht, sagen wir Ihnen das ehrlich.

Wie schnell hören wir voneinander?

Ein Anwalt ruft Sie werktags innerhalb von 24 Stunden zurück. In dringenden Fällen erreichen Sie uns direkt unter +49 8234 966770.

Welche Unterlagen brauche ich?

Was Sie haben, reicht für den Anfang: Mutterpass, Arztbriefe, Entlassungsberichte, eigene Notizen. Die vollständigen Geburts- und Behandlungsunterlagen fordern wir später für Sie an, darauf haben Sie ein Recht.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Die Anfrage ist kostenlos. Wir rufen Sie werktags innerhalb von 24 Stunden zurück.

Wir verwenden Ihre Angaben nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, auch mit unvollständigen Eingaben, steht in der Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage konnte gerade nicht gesendet werden. Bitte versuchen Sie es erneut oder rufen Sie uns direkt an: +49 8234 966770