Fallbericht
Der „Wetten, dass..?“-Fall: Revisionserfolg vor dem Bundessozialgericht
Mandant
Samuel Koch
Mandant
Samuel Koch
Rechtsgebiet
Sozialversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht
Einsatzgebiete
Sozialversicherungsrecht · Prozessvertretung Sozial- und Bundessozialgericht · Durchsetzung von Unfallrentenansprüchen
Fallzeitraum
Seit 2020, Verfahren läuft
Samuel Koch verletzte sich 2010 schwer während eines Live-Einsatzes in der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?“. Über Jahre verweigerte die gesetzliche Unfallversicherung die Anerkennung als Arbeitsunfall, was erhebliche Auswirkungen auf Pflegegeld, Rentenansprüche und Hilfsmittelversorgung hatte. Negele Rechtsanwälte übernahm die vollständige Klärung der versicherungsrechtlichen Einordnung. Durch strategische Beweisführung, medizinische Gutachten und Revision vor dem Bundessozialgericht konnte ein entscheidender Teilerfolg erzielt werden: Das Bundessozialgericht hob das frühere Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landessozialgericht zurück. Der Arbeitsunfall ist damit noch nicht anerkannt, das Verfahren läuft dort weiter. Es eröffnet sich aber erstmals wieder die Chance auf erweiterte Unfallversicherungsleistungen.
"Eine konsequente fachanwaltliche Vorgehensweise kann selbst bei langjährig abgeschlossenen Verfahren zu neuen Ergebnissen führen. Gerade im Sozialrecht lohnt sich Hartnäckigkeit – auch viele Jahre nach einem Unfall."
Herausforderungen
Schwerer Live-Unfall mit Querschnittslähmung und lebenslangen Einschränkungen
Unfall jahrelang nicht als Arbeitsunfall anerkannt
Unklarheit, ob die Tätigkeit in der TV-Sendung als Ehrenamt oder versicherungspflichtige Arbeit gilt
Beteiligung mehrerer Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Sozialgerichte)
Hohe psychische Belastung des Mandanten durch Pflege, Verfahren und Unsicherheiten
Unsere Vorgehensweise
Sachverhaltsaufbereitung: Prüfung aller Unfallberichte, Sendungsabläufe und medizinischen Unterlagen
Rechtsanalyse: Bewertung, ob Kochs TV-Einsatz unter das Unfallversicherungsrecht fällt
Medizinische Gutachten: Beauftragung unabhängiger Experten zur Dokumentation der Langzeitfolgen
Gerichtliche Schritte: Klage, Berufung und Revision bis zum Bundessozialgericht
Nachbereitung: Vorbereitung der erneuten Verhandlungen mit der Berufsgenossenschaft nach Urteilsaufhebung
Zwischenstand
Negele Rechtsanwälte hat nie aufgegeben. Endlich gibt es wieder Hoffnung, dass meine tatsächlichen Pflegekosten anerkannt werden.
Bundessozialgericht hebt das frühere Urteil auf – Zurückverweisung an das Landessozialgericht
Der Arbeitsunfall ist bislang nicht anerkannt – das Verfahren läuft vor dem Landessozialgericht weiter
Neue Chance auf Pflege- und Rentenleistungen
Bestätigung der Prozesskostenhilfe entlastet den Mandanten
Kernaussagen
Selbst langjährig abgeschlossene Verfahren können in der Revision neu eröffnet werden
Expertenwissen im Sozialversicherungsrecht ist entscheidend für hohe Leistungsansprüche
Unfallopfer sollten frühzeitig Beweise sichern und spezialisierte Beratung einholen
Weitere Fälle
Hier finden Sie weitere Beispiele aus unserer Kanzleipraxis und Einblicke in komplexe Verfahren.
Behandlungsfehler in der Klinik mit erfolgreicher Klage für die Patientin
Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
500.000 €
Schmerzensgeldhöhe
"Bei groben Behandlungsfehlern kippt die Beweislast zugunsten der Patientin. Gutachten und vollständige Dokumentation sind entscheidend für den Erfolg."
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Schwerer Verkehrsunfall mit erfolgreicher Unterstützung bei Personenschaden
Verkehrsrecht, Schadensersatz
700.000 €
Durchgesetztes Schmerzensgeld
"Selbst bei Teilschuld muss die Haftpflichtversicherung den vollständigen Schaden ersetzen. Entscheidend ist die lückenlose Dokumentation und die richtige juristische Einordnung."
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