Fallbericht

Behandlungsfehler in der Klinik mit erfolgreicher Klage für die Patientin

Mandant

Anonyme Mandantin

Mandant

Anonyme Mandantin

Rechtsgebiet

Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

Einsatzgebiete

Medizinrechtliche Beratung · Gutachtenkoordination · Schmerzensgeld- & Schadensersatzklage · Prozessführung gegen Ärzte/Klinik

Eine Patientin erlitt durch eine ärztliche Fehlbehandlung bleibende Schäden. Negele Rechtsanwälte analysierte den Behandlungsverlauf und klagte auf Schmerzensgeld. Das Verfahren wurde durch unseren Einsatz mit der Anerkennung der Fehlbehandlung und u. a. mit einem höchstmöglichen Schmerzensgeld beendet.

"Bei groben Behandlungsfehlern kippt die Beweislast zugunsten der Patientin. Gutachten und vollständige Dokumentation sind entscheidend für den Erfolg."

Herausforderungen

  • Dauerhafte Schäden nach vermeintlich unkompliziertem Eingriff

  • Klinik verweigert Anerkennung des Fehlers

  • Komplexe medizinische Beweisführung

  • Hohe emotionale Belastung und Existenzängste

  • Kurze Verjährungsfristen im Arzthaftungsrecht

Unsere Vorgehensweise

Negele Rechtsanwälte sammelte alle medizinischen Unterlagen, beauftragte unabhängige Gutachter und machte den groben Kunstfehler vor Gericht geltend.

  • Akteneinsicht: Vollständige Patienten-, OP- und Nachsorgeunterlagen

  • Gutachten: Unabhängige Experten bzw. medizinischer Dienst

  • Rechtsprüfung: Vergleich der Behandlung mit medizinischen Standards

  • Außergerichtliche Klärung: Schlichtungsversuche ohne Erfolg

  • Zivilprozess: Schmerzensgeld- und Schadensersatzklage mit Beweislastumkehr

Ergebnisse

"Der Fehler hat mein Leben verändert. Ohne die Anwälte hätte ich nie Gerechtigkeit bekommen."

  • Schmerzensgeld in hoher fünf- bis sechsstelliger Höhe

  • Haftung der Klinik zweifelsfrei festgestellt

  • Beweislastumkehr bestätigt – Klinik muss Fehlerfreiheit beweisen

  • Übernahme aller Therapie- und Folgekosten

Kernaussagen

  • Ärzte müssen Behandlungen nach anerkanntem Standard durchführen

  • Opfer medizinischer Fehler haben umfassende Ansprüche

  • Anwaltliche Vertretung durch uns ist unverzichtbar, da Kliniken selten freiwillig zahlen