Anwalt für Medizinrecht
Behandlungsfehler? Wir vertreten ausschließlich Patienten.
Bei der Behandlung ist etwas schiefgelaufen? Wir prüfen Ihren Fall und kämpfen für Ihr Schmerzensgeld. Von der ersten Beratung bis vor Gericht. Die Anfrage kostet nichts.
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Ihr persönlicher Ansprechpartner
Verdacht auf Behandlungsfehler? Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre nach Kenntnis.
Fall prüfen lassenIn drei Schritten übernehmen wir Ihren Fall.
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Name, Kontakt, zwei Sätze zum Fall. Oder Sie rufen einfach an.
Rückruf vom Anwalt
Ein Anwalt sagt Ihnen ehrlich, was Ihr Fall wert ist. Innerhalb von 24 Stunden.
Wir übernehmen
Schriftverkehr, Fristen, Verhandlungen. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung.
Zum Beratungsgespräch
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Passt das zu Ihrer Situation?

Nach einer Operation ist etwas schiefgelaufen
Wir fordern die Behandlungsunterlagen an, lassen sie prüfen und klären, ob ein Fehler vorliegt.

Eine Diagnose kam zu spät oder war falsch
Verzögerte Diagnosen kosten Heilungschancen. Wir prüfen den Behandlungsverlauf im Detail.

Ein Geburtsschaden ist eingetreten
Diese Fälle brauchen besondere Erfahrung, weil es um lebenslange Folgekosten geht.

Ihre Situation ist nicht dabei?
Kein Problem. Für alle anderen Fälle haben wir in der Kanzlei spezialisierte Anwälte, die Ihnen weiterhelfen.
Ihre Ansprüche bei einem Behandlungsfehler.
Schmerzensgeld: abhängig von Schwere und Dauer der Folgen
Verdienstausfall: auch für die Zukunft
Behandlungs- und Folgekosten: Reha, Hilfsmittel, weitere Eingriffe
Haushaltsführungsschaden: wenn Sie zu Hause nicht mehr alles selbst erledigen können
Mehrbedarf und Pflege: bei dauerhafter Beeinträchtigung
Schadensersatzrente: bei bleibenden Gesundheitsschäden
Mandanten über die Zusammenarbeit.
„Wir erklären Ihnen verständlich, was Ihre Ansprüche wert sind. Und dann setzen wir sie durch."
5,0
auf Google · Bewertungen unserer Mandanten
„Vor 8 Jahren hatte ich einen schweren Motorradunfall … Herr Negele hat das absolute Maximum für mich herausgeholt. Über die ganzen 8 Jahre war der Kontakt immer zuverlässig, familiär und professionell. Bei Herrn Negele ist man in den besten Händen."
Guv Smith
Google-Bewertung
„Perfekte Erstberatung heute erhalten. Herr Negele ist ein sympathischer und realistischer Rechtsanwalt."
Sascha Arnold
Google-Bewertung
Ergebnisse, die für sich sprechen.
Anwältinnen und Anwälte für jedes Rechtsgebiet
Hier arbeitet nicht ein Anwalt allein an Ihrem Fall, sondern ein ganzes Team.

Oliver M. Negele
Anwalt und Gründer
Nadine Schöttl
Personenschaden · Sozialrecht
Iris C. Weiß
Fachanwältin Verkehrsrecht
Angela Widmann
Fachanwältin Medizinrecht
Martina Glas
Medizinrecht · Sozialrecht
Stephan Neubrand
Versicherungs- · Verkehrsrecht
Martina Mattes
Arbeits- · Miet- · Zivilrecht
Theresa Kohler
Familien- · Erbrecht
Christian Steffgen
Straf- · Verkehrsrecht
Bastian Widmann
PersonenschadenNico Steinle
Personenschaden · Verkehrsrecht
Konrad Fischer
ReferendarHäufige Fragen vor der Anfrage.
Was kostet mich das?
Die Anfrage und die erste Einschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen, und die Höhe besprechen wir vorher mit Ihnen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Kostenübernahme mit ihr.
Welche Fristen gelten?
In der Regel verjähren Ansprüche drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie vom möglichen Fehler erfahren haben. Das klingt nach viel Zeit, aber Gutachten und Aktenanforderung brauchen Vorlauf. Je früher Sie sich melden, desto besser.
Woher weiß ich, ob es ein Behandlungsfehler war?
Vorab wissen Sie das nicht sicher, und das müssen Sie auch nicht. Schildern Sie einfach, was passiert ist. Ob hinter einer Komplikation ein Behandlungsfehler steckt, prüft unsere Fachanwältin für Medizinrecht. Hat der Fall keine Aussicht, sagen wir Ihnen das ehrlich.
Wie schnell hören wir voneinander?
Ein Anwalt ruft Sie innerhalb von 24 Stunden zurück. In dringenden Fällen erreichen Sie uns direkt unter +49 8234 966770 oder per WhatsApp.
Welche Unterlagen brauche ich?
Was Sie haben, reicht für den Anfang: Arztbriefe, Entlassungsberichte, Fotos, eigene Notizen. Die vollständige Patientenakte fordern wir später für Sie an, darauf haben Sie ein Recht.
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Die Anfrage ist kostenlos. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.