Anwalt für Arbeitsunfälle

Arbeitsunfall? Wir holen, was Ihnen zusteht.

Verletztengeld, Rente, Reha: Wir prüfen, was Ihnen zusteht. Um alles andere kümmern wir uns. Die Anfrage kostet nichts.

Anfrage starten (kostenlos)
5,0Google
Seit 2003Über 20 Jahre
1.500+Betreute Fälle
Rechtsanwalt Oliver M. Negele Ihr persönlicher Ansprechpartner

Bescheid von der Berufsgenossenschaft? Für den Widerspruch bleibt Ihnen ein Monat.

Frist prüfen lassen

In drei Schritten übernehmen wir Ihren Fall.

01

Anfrage stellen

Name, Kontakt, zwei Sätze zum Unfall. Oder Sie rufen einfach an.

02

Rückruf vom Anwalt

Ein Anwalt sagt Ihnen ehrlich, was Ihr Fall wert ist. Innerhalb von 24 Stunden.

03

Wir übernehmen

Schriftverkehr, Fristen, Verhandlungen. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung.

Zum Beratungsgespräch

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Passt das zu Ihrer Situation?

01

Sie wurden bei der Arbeit verletzt

Der Unfall ist gemeldet, aber niemand erklärt Ihnen, was Ihnen jetzt zusteht. Genau da setzen wir an.

02

Sie hatten einen Wegeunfall

Auf dem Weg zur Arbeit angefahren worden? Dann prüfen wir zusätzlich Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung.

03

Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht

Antrag abgelehnt, Verletztengeld zu niedrig oder Rente verweigert? Gegen Bescheide legen wir fristgerecht Widerspruch ein.

04

Ihre Situation ist nicht dabei?

Kein Problem. Für alle anderen Fälle haben wir in der Kanzlei spezialisierte Anwälte, die Ihnen weiterhelfen.

Ihre Ansprüche nach dem Arbeitsunfall.

Verletztengeld: oft zu niedrig berechnet

Verletztenrente: bei bleibenden Unfallfolgen

Widerspruch: ein Monat Frist bei BG-Bescheiden

Pflegegeld: bei schweren Verletzungen mit Pflegebedarf

Reha & Heilbehandlung: zahlt die Berufsgenossenschaft

Umschulung: wenn die Rückkehr in den Beruf nicht geht

Mandanten über die Zusammenarbeit.

Das Team von Negele Rechtsanwälte
„Wir erklären Ihnen verständlich, was Ihre Ansprüche wert sind. Und dann setzen wir sie durch."

5,0

auf Google · Bewertungen unserer Mandanten

„Vor 8 Jahren hatte ich einen schweren Motorradunfall … Herr Negele hat das absolute Maximum für mich herausgeholt. Über die ganzen 8 Jahre war der Kontakt immer zuverlässig, familiär und professionell. Bei Herrn Negele ist man in den besten Händen."
GS

Guv Smith

Google-Bewertung

„Perfekte Erstberatung heute erhalten. Herr Negele ist ein sympathischer und realistischer Rechtsanwalt."
SA

Sascha Arnold

Google-Bewertung

Häufige Fragen vor der Anfrage.

Was kostet mich das?

Die Anfrage und die erste Einschätzung kosten nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen, und die Höhe besprechen wir vorher mit Ihnen. Sie entscheiden in Ruhe, ob wir übernehmen.

Welche Frist muss ich kennen?

Gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft können Sie einen Monat lang Widerspruch einlegen. Danach ist er bestandskräftig. Melden Sie sich am besten, sobald der Bescheid im Briefkasten liegt.

Lohnt sich ein Anwalt überhaupt?

Genau das prüfen wir zuerst. Verletztengeld wird oft zu niedrig berechnet, Renten werden abgelehnt, obwohl Ansprüche bestehen. Ein Anwalt sagt Ihnen ehrlich, was Ihr Fall wert ist. Hat er keine Aussicht, sagen wir Ihnen auch das.

Wie schnell hören wir voneinander?

Ein Anwalt ruft Sie innerhalb von 24 Stunden zurück. In dringenden Fällen erreichen Sie uns direkt unter +49 8234 966770 oder per WhatsApp.

Muss ich dafür in die Kanzlei kommen?

Nein. Der Erstkontakt läuft per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Unterlagen wie den BG-Bescheid können Sie einfach abfotografieren und schicken. Ein Termin vor Ort ist möglich, aber kein Muss.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Die Anfrage ist kostenlos. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.

Wir verwenden Ihre Angaben nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, auch mit unvollständigen Eingaben, steht in der Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage konnte gerade nicht gesendet werden. Bitte versuchen Sie es erneut oder rufen Sie uns direkt an: +49 8234 966770